Muss ich auf meinem Spiel Pflichtangaben anbringen?

Muss ich auf meinem Spiel Pflichtangaben anbringen?

Vereinfacht gesagt gilt: Auf Spielen, die später an Ihnen nicht mehr persönlich bekannte Dritte ausgegeben werden ("in Verkehr gebracht werden"), müssen einige gesetzlich vorgegebene Angaben angebracht werden. 

Wozu sind die gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben überhaupt da?
  1. Auf jedem Produkt, das man kaufen kann oder als Werbegeschenk bekommt, sollen eine Adresse, eine Mailadresse oder Website-Adresse und eine Seriennummer stehen: Damit weiß dann derjenige oder diejenige, der/die das Produkt benutzt, an wen man sich bei Fragen zum Produkt wenden kann.
  2. Da es ja oft viele Produkte von einer Firma oder einem Spieleverlag gibt hilft dann die Seriennummer, dass der Endverbraucher/die Endverbraucherin genau schreiben kann zu welchem Produkt er/sie eine Frage hat.
  3. Oft ist auf Produkten auch eine Telefonnummer mit angegeben, aber das machen die Firmen dann freiwillig.
  4. Bei Spielzeugen muss zusätzlich noch das CE-Zeichen angebracht werden: Damit ist dann garantiert, dass alle für Spielzeuge geltenenden Richtlinien befolgt wurden.
  5. Als "Spielzeug" gilt ein Produkt, das auch von Kindern und Jugendlichen, die jünger als 14 Jahre sind, benutzt werden kann.
  6. Falls im Spiel Kleinteile enthalten sind (z.B. Spielfigurenset und Würfel) oder Sie später solche beilegen möchten (z.B. kleine Spielmünzen), die kleine Kinder verschlucken könnten, so müssen Sie einen Texthinweis dazu anbringen und optional ergänzend dazu ein Warnsymbol. (Spielkarten oder unsere Memokärtchen gelten nicht als Kleinteile.)

Muss ich auf meinem Spiel denn nun die Pflichtangaben anbringen oder nicht?
  1. Wenn Sie Ihr Spiel später verkaufen wollen oder als Werbegeschenke verschenken oder in einem anderen Rahmen verteilen, in dem das Spiel auf jeden Fall auch Leute bekommen, die Sie nicht kennen, dann müssen die Pflichtangaben auf das Spiel.
  2. Bei rein privatem Gebrauch Ihres Spiels oder dem Verschenken an eine Person, die Sie ja kennt, müssen Sie das Thema Pflichtangaben nicht weiter beachten.
  3. In vielen Fällen tragen wir von MeinSpiel bereits Sorge dafür dass die Pflichtangaben nicht vergessen werden können, denn wir wissen ja nicht bei jeder Bestellung was später mit den Spielen gemacht wird:
    1. Allen Spielen, zu denen Sie in unserem Webshop Fotospiel-Vorlagen oder fertige Verpackungsdesigns finden, liegt entweder eine blaue Infokarte bei, auf denen die Pflichtangaben von MeinSpiel angebracht sind, oder die Pflichtangaben stehen auf der Verpackung.
    2. Bei Großauflagen (ab 100 Stück) von beliebten Spielkartenklassikern wie Skat, Poker, Schafkopf etc., bei denen Sie in Ihrem Druckangebot den Vermerk finden dass ausschließlich die Kartenrückseite individuell bedruckt werden kann, werden die Pflichtangaben ebenfalls von MeinSpiel übernommen: In den Vorderseitenbogen enthalten entweder das Titelblatt oder die erste Spielkarte dezent eingebunden die Pflichtangaben, so dass die Kartenrückseite alleine Ihrem Werbemotiv vorbehalten bleibt.
    3. Bei komplett von Ihnen selbstgestalteten Spielen weisen wir sowohl bei Webshop-Bestellungen als auch bei Großauflagen-Aufträgen ausdrücklich nochmal auf das Thema hin, wenn Sie Ihre Druckvorlagen hochladen.
  4. Ausführliche Informationen zu den Themen Pflichtangaben und Markenrecht finden Sie in unserem Gestaltungsleitfaden.